Sonntag, 20. Januar 2013
Eisregen

Die Wok-Nummer hat geklappt. Natürlich ist es an manchen Stellen noch verbesserungswürdig, aber hey: wäre ja schlimm, wenn gleich alles perfekt wäre. Das Fleisch war jedenfalls klasse, das Gemüse bissfest, geschmacklich war auch alles wunderbar. Was will man mehr. Naja, vielleicht noch etwas exotischer das Ganze, aber genau das ist ja ein Punkt, an dem man arbeiten kann. Wird dann demnächst auch gemacht.

Ansonsten den halben Tag dem Regen zugeschaut, wie er fiel und sofort zu Eis wurde. Das könnte morgen früh spannend werden. Wenn es zu heftig ist bleibe ich zuhause. Muss mir ja nicht den Schädel einrennen und wegen der doofen Fabrik schon zweimal nicht. Wäre interessant zu wissen, wie das rechtlich geregelt ist.

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Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko, ist also dafür zuständig, wie er zur Arbeit kommt. Es gibt aber Ausnahmen, dazu können z.B. unvorhersehbare Naturereignisse wie Glatteis zählen. Es entfällt dann die Arbeitspflicht.

Da es sich um ein objektives Ereignis handelt und um einen Grund, der in der Person des Arbeitnehmers liegt, muss der Arbeitgeber für die entsprechende Zeit keinen Lohn zahlen (ergibt sich aus 326 (1) BGB, wen ich mich nicht irre).

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Ich bin zur Sicherheit einfach mal zur Arbeit gefahren.

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